
Ihre Präferenzen rund um die Energieversorgung
01.
Ersatz Wärmeerzeugung / Wahl eines passenden Systems
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- Wärmepumpe (Erdsonde oder Luft/Wasser-Wärmepumpe ?)
- Pelletheizanlage
- Anschluss an Wärmeverbund
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Sämtliche auf erneuerbarer Energie basierenden Ersatzsysteme werden kantonal gefördert (Luft/Wasser-Wärmepumpe nur bei gleichzeitiger Erstellung einer Solarstromanlage)
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02.
Gebäudehüllendämmung (Einzelbauteile)
- Verbesserte Wärmedämmung von Einzelbauteilen bei bestehenden Gebäuden:
In vielen Fällen ist es bei älteren Gebäuden aus Komfortgründen (zu heiss in bewohnten Dachgeschossen, undichte Fenster/ Zugerscheinungen, ...) ratsam, mit geeigneten Massnahmen eine höhere Behaglichkeit zu erreichen und so die Wohnqualität deutlich zu verbessern. Die Wärmedämmung von Dächern und Aussenwänden oder Böden gegen das Aussenklima oder Erdreich bringt viele Vorteile und wird zudem bei richtigem Vorgehen gefördert (40 CHF/m2).
Ab einem Förderbeitrag von 10 000 CHF muss dem Fördergesuch ein Gebäudeenergieausweis (GEAK-Plus) beigelegt werden.
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03.
Gebäudesanierung nach GEAK-Effizienzklassen
Bei einer vorgesehenen energetischen Gesamtsanierung eines bestehenden Gebäudes stehen hohe kantonale Förderbeiträge zur Verfügung. Diese Sanierungsvariante basiert zwingend auf der Erstellung eines Gebäudeenergieausweises (GEAK-Plus), der bis zu drei verschiedene, in Absprache mit dem Auftraggeber definierte, Sanierungsvarianten erhält. Die Erstellung eines GEAK-Plus wird vom Kanton TG und von vescheidenenen Gemeinden zusätzlich finanziell gefördert.
04.
Solarstrom (PV)- oder Solarthermieanlage
Das Erstellen einer Solastromanlage reduziert Ihre Stromkosten markant und ist in der Regel innert 10 - 15 Jahren amortisiert, je nach Konstellation der bestehenden Haustechnik (Lebensdauer 30 Jahre und mehr). In Verbindung mit gleichzeitigem Ersatz einer fossil betriebenen Heizanlage durch eine Wärmepumpe resultieren zusätzliche kantonale Förderbeiträge.